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Brillengläser

Brillengläser - Allgemeine Fragen

Überall dieselbe alte Leier. Das Layout ist fertig, der Text lässt auf sich warten. Damit das Layout nun nicht nackt im Raume steht und sich klein und leer vorkommt, springe ich ein: der Blindtext. Genau zu diesem Zwecke erschaffen, immer im Schatten meines großen Bruders »Lorem Ipsum«, freue ich mich jedes Mal, wenn Sie ein paar Zeilen lesen. Denn esse est percipi - Sein ist wahrgenommen werden. Und weil Sie nun schon die Güte haben, mich ein paar weitere Sätze lang zu begleiten, möchte ich diese Gelegenheit nutzen, Ihnen nicht nur als Lückenfüller zu dienen, sondern auf etwas hinzuweisen, das es ebenso verdient wahrgenommen zu werden:
on Montag Februar 08 by Offensichtlich Team
Überall dieselbe alte Leier. Das Layout ist fertig, der Text lässt auf sich warten. Damit das Layout nun nicht nackt im Raume steht und sich klein und leer vorkommt, springe ich ein: der Blindtext. Genau zu diesem Zwecke erschaffen, immer im Schatten meines großen Bruders »Lorem Ipsum«, freue ich mich jedes Mal, wenn Sie ein paar Zeilen lesen. Denn esse est percipi - Sein ist wahrgenommen werden. Und weil Sie nun schon die Güte haben, mich ein paar weitere Sätze lang zu begleiten, möchte ich diese Gelegenheit nutzen, Ihnen nicht nur als Lückenfüller zu dienen, sondern auf etwas hinzuweisen, das es ebenso verdient wahrgenommen zu werden:
on Montag Februar 08 by Offensichtlich Team

Gleitsichtgläser

Test intro

Ein Gleitsichtglas ermöglicht das scharfe Sehen in Ferne, Zwischenbereich und Nähe und vereint somit mehrere Sehlösungen in einem Brillenglas. Durch seine fließenden bzw. “gleitenden” Übergänge zwischen den verschiedenen Entfernungen bieten Ihnen Gleitsichtgläser einen hohen Sehkomfort ohne störende Bildsprünge. Sie sind dabei äußerlich nicht von einem Einstärkenglas zu unterscheiden.

Mehr zum Thema Gleitsichtgläser erfahren Sie in unseren Leistungen.

on Dienstag Februar 09 by Offensichtlich

Office- & Arbeitsplatzbrillen

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für eine Arbeitsplatz- beziehungsweise Bildschirmarbeitsplatzbrille.

Laut dem Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet die Kosten für einen Arbeitsplatzbrille zu übernehmen. Der Bedarf des Angestellten nach einer geeigneten Arbeitsplatzbrillen wird in der Regel durch den Betriebsarzt oder Augenarzt festgestellt. Denn eine regelmäßige Untersuchung der Augen ist in den EU-Richtlinien für Bildschirmarbeitsplätze festgelegt.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Voraussetzung für die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber ist in der Regel die Feststellung des Bedarfs durch einen Augenarzt oder Betriebsarzt.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass wenn der Arbeitgeber die Brille komplett bezahlt, diese sein Eigentum ist und dem Angestellten lediglich zur Nutzung am Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird. Beteiligt sich der Arbeitnehmer hingegen an den Kosten, weil er beispielsweise eine höherwertige Fassung oder individuellere Gläser möchte, so hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, muss der Arbeitgeber die Nutzung der Sehhilfe in der Freizeit freistellen.

Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG)

Zweiter Abschnitt: Pflichten des Arbeitgebers

§ 3 Grundpflichten des Arbeitgebers

  1. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.
  2. Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen sowie Vorkehrungen zu treffen, daß die Maßnahmen erforderlichenfalls bei allen Tätigkeiten und eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können.
  3. Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen.

Linktipps zum Thema:

on Donnerstag März 17 by Offensichtlich