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Auch wenn die Kassen es nicht möchten, Sie haben nach dem Rezept zu richten. Verschreibt der Augenarzt ein besseres (dünneres) Glas so muss die Kasse dafür die Mehrkosten übernehmen. Das Bundessozialgericht trifft die Aussage das wenn der Verkaufspreis über den Festbetrag liegt,das dann die Kassen die Kosten zu tragen haben. Es kommt also erstmal ausschliesslich darauf an was auf dem Rezept steht.
Die Realität wird wohl so aussehen: Man holt sich drei Angebote, reicht die bei der Kasse ein, legt ein Wiederspruch ein und muss vor Gericht ziehen. Und wenn das mit Erfolg durch die Medien läuft wird es dann auch einfacher mit neuen Brillengläsern.