Viele Medien haben bereits darüber berichtet - künftig sollen Brillenkäufer unter bestimmten Voraussetzungen wieder von der Gesetzlichen Krankenkasse unterstützt werden. Wer mehr als sechs Dioptrien kurz- oder weitsichtig ist oder eine Hornhautverkrümmung über vier Dioptrien hat, bekommt seine Brille nun von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wieder bezuschusst.
Was die konkreten Auswirkungen der Gesetzesänderung betrifft, gibt es aber noch keine genaueren Informationen.
Bis 2003 hatten noch alle gesetzlich Versicherten mit einer Fehlsichtigkeit einen Anspruch auf ein Brillen-Rezept. Seit der Reform der Kassensysteme 2003 gilt jedoch für Erwachsene: Nur wer auch mit Sehhilfe1 eine Sehleistung unter 30% erreicht, erhält Unterstützung durch die Krankenkasse. Außerdem haben Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Anspruch auf Unterstützung durch die Krankenkasse.
Nun will die Bundesregierung die Ausnahmeregelung für einen Leistungsanspruch auf Brillengläser wieder erweitert und oben genannten Versicherten einen Anspruch auf Kostenübernahme in Höhe des vom GKV-Spitzenverband2 festgelegten Festbetrags bzw. des von ihrer Krankenkasse vereinbarten Vertragspreises gewähren. Wie hoch dieser konkret ausfällt lässt sich aktuell noch nicht genau sagen, da die aktuellen Zuzahlungen aus dem Jahr 1997 bzw. 2008 stammen und somit inzwischen stark veraltet sind.
Eins lässt sich für die Zukunft jedoch befürchten - der Terminmangel in den Augenarztpraxisen wird sich wohl so schnell nicht verbessern.
Christoph Hinnenberg, Vertriebsleiter der Carl Zeiss Vision GmbH meint dazu folgerichtig:
Für viele Verbraucher sind Augenärzte die Experten für die Augengesundheit – und Augenoptiker die Experten für die Augenglasbestimmung und den Brillenkauf. Wenn es den Zuschuss nur gegen Verordnung vom Augenarzt gibt, kann es sein, dass sich Verbraucher für eine neue Brille eben erst an den Augenoptiker wenden, wenn sie zuvor beim Augenarzt waren. Einen Termin beim Arzt gibt es oft erst nach längerer Wartezeit, nicht wie beim Optiker auch sehr kurzfristig. Das könnte dazu führen, dass Verbraucher viel Zeit verstreichen lassen, bevor sie eine neue Brille kaufen. Und das ist nicht im Sinne einer guten und zeitgemäßen augenoptischen Versorgung – gerade für Brillenträger mit höherem Korrekturbedarf. Christoph Hinnenberg / Carl Zeiss Vision GmbH
Wie hoch genau die Zuzahlung zu den Brillengläsern oder die Brillenfassung genau sein wird lässt sich momentan noch nicht sagen. Ausgehend von den am 1. März 2008 in Kraft getretenen Festbeträgen für Sehhilfen kann in etwa mit folgenden Zuzahlungen gerechnet werden:
Brillenträger, die auch eine Unterstützung im Nahbereich benötigen, können im Falle einer Verschreibung über Trifokal (Dreistärken) Brillengläsern mit folgender Zuzahlung rechnen:
Ob und inwieweit es zukünftig eine Zuzahlung zum Brillengestell geben wird, ist aktuell nicht bekannt. Gleiches gilt für die Versorgung mit Kontaktlinsen. Den Link zur vollständigen Liste finden Sie am Ende des Artikels.
Die oben aufgeführten Beispiele aus der noch aktuellen Liste der Festbeträge zeigen das ungefähre Verhältnis der künfitigen Zuzahlungen. Berücksichtigt man den recht hohen Korrektionsbedarf der Brillenträger mit mindestens +/- 6 Dioptrien und/oder +/- 4 Dioptrien Hornhautverkrümmung der zu grunde liegt um eine Zuzahlung der Krankenkassen zur Brille bekommen, so ist dieser Betrag auch weiterhin lediglich ein Zuschuss, möchte man etwas mehr als nur die absolute Grundversorgung.
Wir gehen davon aus, dass die Neuregelung der Zuzahlung der Krankenkassen in jedem Fall wieder eine Grundversorgung mit den einfachsten Gläsern zum “Nulltarif” möglich machen wird. Besonders Brillenträger mit einem geringeren Einkommen können auf diese Weise endlich wieder etwas für Ihre Augen tun. Dieser Umstand hat bei Brillengläsern mit +/- 6 Dioptrien und mehr einen wesentlichen Einfluss auf die Lebensqualität. Daher bergüßen wir diesen Punkt sehr!
Spannend wird noch die Antwort auf die Frage der Zuzahlung zur Brillenfassung und Kontaktlinsen sein.
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